Die Geschichte der heutigen Fahrgelände

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Luftbild eines ehemaligen Truppenübungsplatzes mit erkennbaren Fahrspuren, ohne Wappen oder Truppenkennzeichen im Bild
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Wer heute einen Kettenpanzer über ein ausgewiesenes Gelände lenkt, fährt in den meisten Fällen über Boden, der jahrzehntelang militärisch gesperrt war. Die Mehrzahl der deutschen Fahrgelände liegt auf ehemaligen Truppenübungsplätzen der Nationalen Volksarmee (NVA) oder der sowjetischen Streitkräfte in der DDR. Der Weg vom Sperrgebiet zum kommerziellen Freizeitangebot führte über die Treuhandanstalt, die Bundesvermögensverwaltung und später die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), und er dauerte an vielen Standorten deutlich länger als die eigentliche Wende von 1989 und 1990. Eingeordnet wird hier dieser Prozess allgemein, ohne auf einzelne Betreiber, Preise oder Standortdetails einzugehen. Diese Angaben stehen auf den jeweiligen Standortseiten.

Der Umbruch nach 1990

Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde die NVA aufgelöst. Ihr Personal und ihr Material gingen an die Bundeswehr über. Parallel dazu regelte ein deutsch-sowjetischer Abzugsvertrag aus dem Jahr 1990 den befristeten Verbleib der sowjetischen „Westgruppe der Truppen“ (WGT), die bis zu ihrem endgültigen Abzug ihre Kasernen, Flugplätze und Truppenübungsplätze in der DDR weiter nutzte.

Der Abzug zog sich über mehrere Jahre. Am 31. August 1994 endete die Präsenz der WGT mit einem Abschlussappell in Berlin, wie das Bundesarchiv dokumentiert. Nach Angaben des Bundesarchivs verließen über eine halbe Million ehemalige sowjetische Soldaten und Zivilbeschäftigte mit ihren Familien in dieser Zeit den Osten Deutschlands, eine Größenordnung, die auch der Überblicksartikel zur Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland bestätigt. Zurück blieben Kasernenstädte, Flugplätze und weitläufige Übungsgelände, die von einem Tag auf den anderen ohne militärische Nutzung waren.

Die Treuhandanstalt als erste Anlaufstelle

Für das Vermögen der NVA, einschließlich ihrer Liegenschaften, war nach der Wiedervereinigung zunächst die Treuhandanstalt zuständig. Die zweite Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz verpflichtete das für die NVA-Bestände zuständige Ministerium, nicht mehr benötigtes Militärvermögen an die Treuhandanstalt abzugeben, die es anschließend zu verwerten hatte. Die Treuhand war ursprünglich zur Privatisierung der DDR-Staatsbetriebe eingerichtet worden. Mit den NVA-Liegenschaften übernahm sie eine Aufgabe, für die es kein Vorbild gab: Kasernen, Werkstätten und Übungsplätze mussten bewertet, gesichert und, wo möglich, an zivile Nutzer übergeben werden.

Innerstädtische Kasernenareale ließen sich noch vergleichsweise gut vermarkten, weil Kommunen und private Investoren an Wohn- und Gewerbeflächen interessiert waren. Bei den großflächigen, oft abgelegenen Truppenübungsplätzen sah das anders aus. Diese Flächen waren für landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung meist ungeeignet, lagen fernab von Siedlungen und waren durch jahrzehntelangen Übungsbetrieb mit Kampfmitteln belastet. Für sie fand sich in der kurzen Lebenszeit der Treuhandanstalt selten ein Käufer.

Von der Bundesvermögensverwaltung zur BImA

Nicht privatisierbare Flächen gingen in die reguläre Bundesverwaltung über. Bis Ende 2004 lag die Zuständigkeit bei den Bundesvermögensämtern und den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen, beides Teile der Bundesfinanzverwaltung. Zum 1. Januar 2005 bündelte der Bund diese Aufgabe in der neu gegründeten Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die seither als zentrale Immobiliengesellschaft des Bundes auch die Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen betreibt. Für viele ehemalige Truppenübungsplätze in Ostdeutschland bedeutete das: Nach dem Ende der Treuhand vergingen oft noch Jahre, bis die BImA eine tragfähige Nachnutzung fand oder das Gelände an einen Betreiber verpachtete. Das erklärt, warum manche heutigen Fahrgelände nicht schon Anfang, sondern erst Mitte oder Ende der 1990er Jahre beziehungsweise in den 2000er Jahren ihren zivilen Betrieb aufnahmen.

Warum sich gerade Ostdeutschland anbot

Drei Faktoren erklären, warum kommerzielle Fahrgelände fürs Panzerfahren heute überwiegend im Osten Deutschlands liegen.

Fläche. NVA und WGT hatten über Jahrzehnte großflächige, zusammenhängende Areale für den Übungsbetrieb reserviert, viele davon in dünn besiedelten, ländlichen Regionen Brandenburgs, Sachsen-Anhalts, Thüringens, Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns. Diese Flächen waren bereits für eine einzige Nutzungsart gewidmet, ohne konkurrierende landwirtschaftliche, wohnliche oder gewerbliche Ansprüche. Genau diese Eigenschaft, die die Vermarktung für die Treuhand erschwerte, macht die Flächen für Betreiber von Fahrgeländen bis heute nutzbar: befestigte und unbefestigte Fahrspuren, Wälle, Gräben und offenes Gelände waren bereits vorhanden und mussten nicht neu angelegt werden.

Fahrzeugbestand. Mit der Auflösung der NVA und dem Abzug der WGT kamen Kettenfahrzeuge sowjetischer und DDR-Bauart auf den Markt oder in Bundeswehrbestände, aus denen später ausgemustertes Material verkauft wurde. Die genauen Stückzahlen schwanken je nach Quelle erheblich und werden hier bewusst nicht beziffert. Für die Standortfrage relevant ist der strukturelle Effekt: In den neuen Bundesländern war technisches Personal mit Wartungserfahrung an genau diesen Fahrzeugtypen ansässig, und die Fahrzeuge selbst mussten oft keine langen Wege zu ihrem künftigen Einsatzort zurücklegen. Wo Betreiber später zusätzliche Fahrzeuge suchten, fanden sie in derselben Region bereits vorhandene Werkstattkapazität und Ersatzteilwissen vor, ein Standortvorteil, der sich in Westdeutschland erst hätte aufbauen müssen.

Genehmigungslage. Solange eine Fläche militärisch gewidmet war, unterlag sie nicht dem regulären kommunalen Planungsrecht. Erst die förmliche Freigabe aus der Wehrnutzung öffnete den Weg für eine zivile Umwidmung durch die Kommune, üblicherweise über die Bauleitplanung. Voraussetzung dafür war und ist regelmäßig die Kampfmittelräumung, also die systematische Suche nach und Beseitigung von Munitionsresten aus dem jahrzehntelangen Übungsbetrieb, bevor eine Fläche für Besucherverkehr freigegeben werden kann. In strukturschwachen ostdeutschen Regionen mit hohem wirtschaftlichem Anpassungsdruck nach 1990 stießen private Nutzungskonzepte für solche Flächen bei Kommunen häufig auf mehr Entgegenkommen als in dicht besiedelten westdeutschen Landkreisen, schon weil Arbeitsplätze und Steuereinnahmen dort besonders gefehlt haben.

Vom Sperrgebiet zum Fahrgelände

Der Weg von der militärischen Aufgabe zur touristischen Nutzung folgte in der Regel derselben Abfolge: Freigabe aus der Wehrnutzung, Kampfmittelräumung, Umwidmung im Bauleitplan der Kommune, anschließend Verpachtung oder Verkauf an einen privaten Betreiber. Je nach Altlastensituation und Verhandlungsdauer mit der Treuhand oder später der BImA konnte dieser Prozess wenige Jahre oder deutlich länger dauern. Einzelheiten zu Eröffnungsjahr, Fläche und Fahrzeugpark der jeweiligen Anlage stehen auf den Standortseiten, etwa zu den Geländen in Bad Langensalza, Gotha, Steinhöfel oder Benneckenstein.

Nicht jedes deutsche Fahrgelände geht auf NVA- oder WGT-Flächen zurück. Beim Standort in Knüllwald in Hessen handelt es sich um ein Gebiet mit eigener, westdeutscher militärischer Vorgeschichte. Die grundsätzliche Konversionslogik, Freigabe aus der Wehrnutzung, Kampfmittelräumung, zivile Umwidmung, gilt dort im Kern gleich, nur ohne den zusätzlichen Schritt über die Treuhandanstalt, der spezifisch für das Vermögen der ehemaligen DDR war.

Naturschutz und Fahrbetrieb auf derselben Fläche

Ein Teil der ehemaligen Truppenübungsplätze wurde nach dem Ende der militärischen Nutzung nicht nur für Fahrgelände, sondern parallel auch als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die jahrzehntelang fehlende landwirtschaftliche Nutzung und der weitgehende Ausschluss von Besuchern hatten auf vielen Flächen Lebensräume entstehen lassen, die in intensiv genutzten Kulturlandschaften selten geworden sind, etwa offene Sandflächen, Heiden und Magerrasen mit entsprechend spezialisierter Tier- und Pflanzenwelt. Heutige Betreiber von Fahrgeländen nutzen deshalb häufig nur einen Teilbereich der ursprünglichen Übungsfläche, während andere Teile unter Schutzstatus stehen und dem Fahrbetrieb dauerhaft entzogen bleiben. Welche Fläche im Einzelfall wie genutzt wird, regelt der jeweilige Nutzungs- und Pachtvertrag mit der BImA oder der Kommune, nicht dieser Überblick. Dieses Nebeneinander von Naturschutz und Fahrbetrieb ist einer der Gründe, warum sich Konversionsverfahren auf Truppenübungsplätzen oft über viele Jahre hinzogen: Naturschutzbehörden, Kommunen und potenzielle Betreiber mussten sich zunächst auf eine Flächenaufteilung verständigen, bevor überhaupt ein Pachtvertrag zustande kommen konnte.

Was die Geschichte für heutige Fahrgelände bedeutet

Die militärische Vorgeschichte prägt viele Fahrgelände bis heute sichtbar. Fahrspuren, Wall- und Grabensysteme sowie Werkstattgebäude stammen häufig noch aus der Zeit vor 1990 und wurden von den heutigen Betreibern übernommen und weiterentwickelt, nicht neu gebaut. Gleichzeitig sind die Betreiber privatwirtschaftliche Unternehmen ohne institutionelle Verbindung zu NVA, Bundeswehr oder den ehemaligen sowjetischen Streitkräften. Wer sich für Konditionen, Fahrzeugauswahl oder Anfahrt an einem konkreten Gelände interessiert, findet die entsprechenden Angaben auf der jeweiligen Standortseite, nicht in diesem Überblick.

Wer die Geschichte eines Geländes vor Ort erleben möchte, kann das zum Beispiel über einen Panzerfahren Gutschein tun. Weitere Themen rund um Technik, Recht und Regionalgeschichte finden sich in der Ratgeber-Übersicht.