Die Schießbahn ist eine baulich abgegrenzte Fläche auf einem militärischen Übungsgelände, auf der unter festgelegten Sicherheitsauflagen scharf geschossen wird. Sie besteht aus einem gesicherten Sicherheitsbereich, einem vorbereiteten Geländeprofil und festen Anlagen wie Erdwällen, Ständen und Absperrungen, die den Schussbetrieb auf die Fläche begrenzen. Auf Truppenübungsplätzen liegen mehrere solcher Bahnen nebeneinander, räumlich getrennt von den Fahrstrecken und Manöverflächen.
Schießbahn im Detail
Der Sicherheitsbereich ist das zentrale Bauelement. Er umfasst die eigentliche Bahn und einen ausreichend bemessenen Gefahrenbereich, der während des Betriebs für jeden Zugang gesperrt ist. Wo das natürliche Gelände diesen Bereich nicht allein abdeckt, ergänzen Fanganlagen und künstliche Wälle die Absicherung. Absperrschranken, Warnanlagen und feste Beschilderung markieren die Grenze nach außen.
Das Geländeprofil einer Schießbahn ist bewusst gestaltet, nicht gewachsen. Der Untergrund besteht meist aus Erde oder Sand, ist frei von Fremdkörpern und läuft weitgehend eben. Seitlich begrenzen natürliche Geländeformen oder aufgeschüttete Wälle die Fläche. Feste Anlagen wie Stände, Kommandostellen und Beobachtungspunkte ergänzen die Geländeform zu einer funktionsfähigen Anlage.
Genau diese bauliche Anlage macht Schießbahnen zu dauerhaften Kampfmittelverdachtsflächen. Über Jahrzehnte militärischer Nutzung reichern sich im Boden Blindgänger, Munitionsreste und Sprengstoffrückstände an, die sich mit einfachen Suchmethoden nicht vollständig erfassen lassen. Auf der ehemaligen Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg, einem früheren Luftboden-Schießplatz, geht man nach Angaben der Betreibergesellschaft und des Tagesspiegel von bis zu 1,5 Millionen Blindgängern aus, die noch im Gelände liegen. Deshalb bleiben Teile ehemaliger Schießbahnen auch Jahrzehnte nach Nutzungsende gesperrt, selbst wenn das umliegende Gelände längst anders genutzt wird.
Für die Nachnutzung früherer Truppenübungsplätze ist genau dieser Unterschied entscheidend. Die eigentlichen Fahr- und Manöverflächen lassen sich vergleichsweise schnell freigeben und etwa als Naturschutzgebiet oder Wildgehege öffnen, wie es das Land Brandenburg unter anderem in der Döberitzer Heide und in Jüterbog getan hat. Die früheren Schießbahnen selbst bleiben dagegen häufig auf unbestimmte Zeit eingezäunt, während die Kampfmittelräumung dort in kleinen Schritten weiterläuft.
Bedeutung beim Panzerfahren
Auf Panzerfahr-Gelände in Deutschland gibt es keine Schießbahn im Betrieb. Die Anbieter nutzen ausschließlich die Fahrstrecken der ehemaligen oder noch genutzten Übungsplätze, nicht deren Schießanlagen. Wer dort einen Panzer fährt, bewegt sich auf Manöver- und Geländeflächen, die von den munitionsbelasteten Bereichen getrennt und separat freigegeben sind.
Diese Trennung ist auf vielen Plätzen auch sichtbar. Eingezäunte, mit Warnschildern versehene Abschnitte am Rand der Fahrstrecke markieren häufig genau jene früheren Schießbahnen, die wegen der Kampfmittelbelastung dauerhaft gesperrt bleiben. Instruktoren weisen Teilnehmer beim Rundgang oft auf diese Grenze hin, weniger aus rechtlicher Pflicht als aus Ortskenntnis: Wer weiß, wo die alte Bahn lag, versteht auch, warum bestimmte Wegeabschnitte dauerhaft tabu bleiben.