Kettenfahrzeug im Straßenverkehr

Ein Kettenfahrzeug im Straßenverkehr ist ein Fahrzeug mit Gleisketten statt Rädern, das wegen seines Fahrwerks besonderen Bau- und Betriebsvorschriften unterliegt. Die hohe Flächenpressung und die Stollen der Kettenglieder können Asphalt- und Betondecken beschädigen, weshalb die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enge Grenzwerte setzt und Abweichungen nur über ein behördliches Ausnahmeverfahren möglich sind. In der Praxis werden schwere Kettenfahrzeuge deshalb überwiegend auf Tiefladern transportiert, statt aus eigener Kraft über öffentliche Straßen zu fahren.

Kettenfahrzeug im Straßenverkehr im Detail

Räder verteilen das Gewicht eines Fahrzeugs auf vier kleine Aufstandsflächen. Eine Gleiskette verteilt es über eine lange, aber schmale Fläche, und genau das wird auf befestigten Straßen zum Problem. In engen Kurven laufen die beiden Ketten mit unterschiedlicher Geschwindigkeit oder sogar gegenläufig, damit das Fahrzeug lenkt. Die Kettenstollen, die auf weichem Untergrund für Grip sorgen, schaben dabei über Asphalt und Beton und reißen die Deckschicht auf.

Die StVZO reagiert darauf mit konkreten Grenzwerten in § 34b. Die Last einer einzelnen Laufrolle darf auf ebener Fahrbahn 2,00 Tonnen nicht übersteigen, das Gesamtgewicht eines Gleiskettenfahrzeugs 32,00 Tonnen. Zwischen erster und letzter Laufrolle darf die Fahrbahn mit höchstens 9,00 Tonnen je Meter belastet werden. Für Ketten mit Gummiband auf der Außenseite gilt zusätzlich ein Flächendruck von höchstens 0,8 N/mm². Kaum ein Kettenfahrzeug im Originalzustand hält diese Werte ein, gerade nicht bei Gewichten von 40 Tonnen und mehr.

Die gebräuchliche Lösung sind Gummipolster, umgangssprachlich Kettenpolster: Blöcke aus Hartgummi, die seitlich in die Kettenglieder eingesetzt werden und die Stahlstollen beim Fahren auf befestigtem Untergrund abdecken. Sie senken die Flächenpressung und schonen die Fahrbahn, verringern aber auch die Traktion auf Schnee und Eis. Wo diese Maßnahme nicht ausreicht, bleibt nur der Weg über § 70 StVZO: Die zuständige oberste Landesbehörde kann Ausnahmen von den Bau- und Betriebsvorschriften genehmigen, muss dafür aber vorher die obersten Straßenbaubehörden der Länder anhören. Das Verfahren ist damit keine Formsache, sondern eine Einzelfallprüfung durch mehrere Behörden.

Bedeutung beim Panzerfahren

Wer selbst einen Kettenpanzer fährt, tut das nicht auf öffentlichen Straßen, sondern auf privatem Gelände oder ehemaligen Truppenübungsplätzen. Dort gilt die StVZO nicht, und die Fahrzeuge können mit Original-Stahlketten ohne Gummipolster fahren, so wie sie konstruiert wurden. Das erklärt auch, warum die Fahrzeuge fast nie aus eigener Kraft zur Anlage kommen: Sie werden mit dem Tieflader angeliefert. Die Bundeswehr beschreibt für Übungsverlegungen ein komplettes Gespann aus Panzer, Zugmaschine und Anhänger mit knapp 70 Tonnen Gesamtgewicht. Der Transport per Spedition ist dabei seit Jahren etablierte Praxis, neben Bahn, Marsch aus eigener Kraft, Schiff und Flugzeug.

Beschrieben wird hier das Verfahren nach der StVZO allgemein, das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und unter welchen Bedingungen ein bestimmtes Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, entscheiden ausschließlich die zuständigen Zulassungs- und Straßenverkehrsbehörden der Länder.

Verwandte Begriffe

Weitere technische Begriffe finden Sie im Lexikon der Panzertechnik.